Reifenhandel

Neue Meisterprüfungsverordnung für Vulkaniseure und Reifenmechaniker bald in Kraft

Auf Initiative des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV), Bonn, entstand eine neue Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild sowie über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk. Da die alte Verordnung seit nunmehr 15 Jahren besteht, war es an der Zeit für eine Überarbeitung, um das Niveau der Personalqualifikation für die Branche zu optimieren und den aktuellsten Erfordernissen des Gesetzgebers sowie den technologischen Entwicklungen und Anforderungen Rechnung zu tragen.

Auf Initiative des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV), Bonn, entstand eine neue Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild sowie über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk. Da die alte Verordnung seit nunmehr 15 Jahren besteht, war es an der Zeit für eine Überarbeitung, um das Niveau der Personalqualifikation für die Branche zu optimieren und den aktuellsten Erfordernissen des Gesetzgebers sowie den technologischen Entwicklungen und Anforderungen Rechnung zu tragen.

Nach Fertigstellung am 14. März 2005 und der Abstimmung mit dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) am 14. Juni wurde die Neufassung schließlich vom DHKT und dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität Köln mit dessen ausdrücklicher Zustimmung autorisiert. Mittlerweile ist das Abstimmungsverfahren mit den Handwerkskammern sowie mit der Gewerkschaft (IG Bergbau, Chemie, Energie) eröffnet worden. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf den 22. Juli 2005 fixiert, so dass unmittelbar nach diesem Stichtag das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit um In-Kraft-Setzung gebeten werden kann. Ob diese kurzfristig erfolgen wird, ist angesichts der zu erwartenden Neuwahlen im September derzeit fraglich. Da es sich dabei aber lediglich um eine verfahrenstechnische Angelegenheit handelt und inhaltliche Probleme nicht mehr zu befürchten sind, kann mit der Gültigkeit der neuen Meisterprüfungsverordnung in absehbarer Zeit gerechnet werden. Der Entwurf der neuen Meisterprüfungsverordnung umfasst nachstehende Prüfungsteile: - die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten des Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerks, - die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse, - die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse und - die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

Durch eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung wird festgestellt, dass der Prüfling befähigt ist, "einen Betrieb im zulassungspflichtigen Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk zu führen, technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen." Die konkreten Handlungsfelder beziehen sich auf Vulkanisations-, Reifen-, Fahrwerks-, Bremsen und Abgastechnik. Damit wurde das Meisterprüfungsberufsbild des Vulkaniseur-/Reifenmechanikers inhaltlich enorm erweitert und der Ausbildungsverordnung angeglichen. "Nach der in 2004 erfolgten Aktualisierung der Ausbildungsverordnung wäre dies unser zweiter 'großer Wurf', der entscheidend zu einer Optimierung der personellen Qualifikation in der Branche beitragen wird", so Peter Hülzer, geschäftsführender Vorsitzender des BRV. Novelliert werden soll nun noch der Meistertitel selbst, welcher sich nach der derzeit geltenden Bezeichnung "Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk" richtet, während die Gesellenausbildung inzwischen zum "Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik" führt. In Abstimmung mit dem DHKT wird der BRV in Kürze die Änderung der Berufsbezeichnung in der Anlage A der Handwerksordnung beantragen, damit zwischen Gesellen- und Meisterebene künftig Begriffsgleichheit besteht.

Reifenhandel

Neue Meisterprüfungsverordnung tritt ab 1.09.06 in Kraft

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Mai die neue Meisterprüfungsverordnung für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk erlassen. Zehn Tage später wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 23, Seite 1156) veröffentlicht; sie tritt am 1. September dieses Jahres in Kraft.

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15 neue Jungmeister im Vulkaniseurhandwerk

Die Stahlgruber-Stiftung meldet 15 neue Jungmeister im Vulkaniseurhandwerk. Die 20 Wochen intensive Vorbereitung war nur durch hohen Einsatz auch in den Abendstunden, durch gemeinsames Lernen und Wiederholen zu meistern. Sie war notwendig um den, durch die Meisterprüfungsverordnung rechtsverbindlich vorgeschriebenen breitgefächerten Prüfungsanforderungen gerecht zu werden. Während der eintägigen Theorie - und viertägigen Praxisprüfung bewerteten bis zu 10 ehrenamtliche Prüfer gleichzeitig die breite Palette von Arbeiten und das damit jeweils verbundene Fachwissen der Kandidaten.

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Beruf mit guten Chancen: Vulkaniseur/Reifenmechaniker

Weil immer mehr Fahrzeuge serienmäßig mit komplizierten Reifensicherheitssystemen ausgestattet sind, werde die Nachfrage nach Reifenspezialisten künftig zunehmen, erklärt der Bundesverband Reifenfachhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV).

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BRV verteidigt Meisterpflicht - Fakten gegen Unwissen

"Reifenwechsel nur noch mit Meisterbrief" - so titelten Ende Juli verschiedene regionale und überregionale Tageszeitungen. Sie bezogen sich auf ein aktuelles Rechtsgutachten, das die Reifenmontage als "gefahrgeneigte Tätigkeit" einstufe und den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zur Stellungnahme veranlasst habe, damit werde "zirka 10.000 Betrieben" - insbesondere Tankstellen - "eine wichtige Einnahmequelle entzogen". Auch FDP-Partei- und Fraktionsvize Rainer Brüderle äußerte öffentlich Besorgnis: "Kein Mensch habe dafür Verständnis, wenn jetzt nur noch wenige Meister in Deutschland Reifen wechseln dürften. Schließlich habe fast jeder Autofahrer schon einmal selbst einen Reifen gewechselt", so wurde seine Meinung in den Zeitungsberichten wiedergegeben.

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