Auf Initiative des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV), Bonn, entstand eine neue Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild sowie über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk. Da die alte Verordnung seit nunmehr 15 Jahren besteht, war es an der Zeit für eine Überarbeitung, um das Niveau der Personalqualifikation für die Branche zu optimieren und den aktuellsten Erfordernissen des Gesetzgebers sowie den technologischen Entwicklungen und Anforderungen Rechnung zu tragen.
Nach Fertigstellung am 14. März 2005 und der Abstimmung mit dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) am 14. Juni wurde die Neufassung schließlich vom DHKT und dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität Köln mit dessen ausdrücklicher Zustimmung autorisiert. Mittlerweile ist das Abstimmungsverfahren mit den Handwerkskammern sowie mit der Gewerkschaft (IG Bergbau, Chemie, Energie) eröffnet worden. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf den 22. Juli 2005 fixiert, so dass unmittelbar nach diesem Stichtag das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit um In-Kraft-Setzung gebeten werden kann. Ob diese kurzfristig erfolgen wird, ist angesichts der zu erwartenden Neuwahlen im September derzeit fraglich. Da es sich dabei aber lediglich um eine verfahrenstechnische Angelegenheit handelt und inhaltliche Probleme nicht mehr zu befürchten sind, kann mit der Gültigkeit der neuen Meisterprüfungsverordnung in absehbarer Zeit gerechnet werden. Der Entwurf der neuen Meisterprüfungsverordnung umfasst nachstehende Prüfungsteile: - die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten des Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerks, - die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse, - die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse und - die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Durch eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung wird festgestellt, dass der Prüfling befähigt ist, "einen Betrieb im zulassungspflichtigen Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk zu führen, technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen." Die konkreten Handlungsfelder beziehen sich auf Vulkanisations-, Reifen-, Fahrwerks-, Bremsen und Abgastechnik. Damit wurde das Meisterprüfungsberufsbild des Vulkaniseur-/Reifenmechanikers inhaltlich enorm erweitert und der Ausbildungsverordnung angeglichen. "Nach der in 2004 erfolgten Aktualisierung der Ausbildungsverordnung wäre dies unser zweiter 'großer Wurf', der entscheidend zu einer Optimierung der personellen Qualifikation in der Branche beitragen wird", so Peter Hülzer, geschäftsführender Vorsitzender des BRV. Novelliert werden soll nun noch der Meistertitel selbst, welcher sich nach der derzeit geltenden Bezeichnung "Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk" richtet, während die Gesellenausbildung inzwischen zum "Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik" führt. In Abstimmung mit dem DHKT wird der BRV in Kürze die Änderung der Berufsbezeichnung in der Anlage A der Handwerksordnung beantragen, damit zwischen Gesellen- und Meisterebene künftig Begriffsgleichheit besteht.