Nach der EU Richtlinie EC 661/2009 (Art. 9) müssen seit dem 01. November 2012 alle neuen Pkw Modelle in der Europäischen Union mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS/TPMS) ausgestattet sein. Konkret bedeutet dies, dass alle neuen Modelle, die ab November dieses Jahres homologiert werden, ab Werk mit einem RDKS ausgerüstet sein müssen. Ab 2014 müssen alle Neufahrzeuge in der EU mit einem RDKS/TPMS ausgerüstet sein. Während in den USA das RDKS bereits Pflicht ist, werden weitere Länder weltweit nachziehen (zum Beispiel 2013 Südkorea, 2014 Japan und China und 2019 Indien). Rema Tip Top lud Anfang November zum RDKS-Tag nach München ein. Im Rahmen der Veranstaltung wurde unter anderem deutlich gemacht, welche Bedeutung die RDKS-Regelung für den Reifenfachhandel haben wird. Michael Schwämmlein, Vertriebsleiter bei Rema Tip Top, wies darauf hin, dass das RDKS eine Chance für den Reifenfachhandel darstellt. Der Händler sollte vorab ein Fahrzeug immer auf RDKS überprüfen, damit er nicht wegen defekter Sensoren im Nachhinein belangt werden kann. Durch das Aufspüren defekter Systeme kann der Händler zudem einen Zusatzumsatz generieren. Außerdem sei es wichtig, dass vor dem Start der Diagnose im Bereich RDKS die Grundlagen von RDKS verstanden sind. Der Reifenfachhandel sollte sich jetzt darauf vorbereiten und seine Mitarbeiter schulen. Die Stahlgruber Stiftung und die Stahlgruber-Gesellschafter-Stiftung sowie Rema Tip Top bieten RDKS Schulungsprogramme an. Lesen Sie dazu mehr in der Januar-Ausgabe der AutoRäderReifen-Gummibereifung.
Reifenindustrie