Der VDAT – Verband der Automobil Tuner e.V. wirft aktuell die Frage auf, ob das von Herstellern praktizierte OEM-Branding bei Reifen der Versuch eines "Verbraucher-Routings" darstellt. Besonders ein Reifenhersteller werbe massiv für die ausschließliche Verwendung von OEM gebrandeten Reifen.
Laut dem Branchenverband ist verstärkt feststellbar, dass die Fahrzeughersteller nicht nur ihre besonders leistungsstarken Fahrzeuge mit OEM-gebrandeten Reifen ausrüsten sondern zwischenzeitlich auch die Main-Stream-Flotte. Dies führe beim Verbraucher vielfach zu Irritationen und zu der Frage, ob der passende, genehmigte, jedoch nicht OEM-gebrandete „Normalreifen“ auch gefahren werden dürfe. Die Antwort des VDAT: Selbstverständlich darf er. Die sogenannte Reifen-Fabrikatsbindung (PKW) wurde im Jahr 2000 durch die EU aufgehoben. Jeder Pkw muss grundsätzlich mit jedem genehmigten und zulässigen Reifen technisch und verkehrssicher funktionieren.
Das massive OEM-Branding bedeute für freie Reifenhändler und insbesondere für die Komplettradanbieter unter den VDAT-Mitgliedern einen erheblich höheren Logistikaufwand – die Wettbewerbsgleichheit drohe sich in diesem Geschäftssegment weiter zugunsten der Fahrzeughersteller / -Vertragshändler zu verschieben. Insbesondere der nicht vollumfänglich aufgeklärte Verbraucher werde verstärkt „sein“ Autohaus in Sachen Reifen und Kompletträder ansprechen – dauerhaft könne daraus ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für freie Reifenhändler entstehen.
Am 10.10.2016 wurde das Thema „Verkehrs- und Funktionssicherheit bei Verwendung identischer Normalreifen“ im FKT Sonderausschuss Reifen & Räder nochmals behandelt. Wie bereits erwähnt, wirbt ein Reifenhersteller für die ausschließliche Verwendung von OEM gebrandeten Reifen und argumentiert mit möglichen Sicherheitseinschränkungen bei Verwendung von nicht OEM gebrandeten Reifen. Die Fahrzeughersteller im Ausschuss hätten deutlich gemacht, dass die vollumfängliche Verkehrssicherheit mit allen E-genehmigten, für das Fahrzeug zulässigen, jedoch nicht OEM gebrandeten Reifen selbstverständlich gegeben sei.
Da derzeit kein Verstoß gegen die EU-Richtlinie erkennbar ist, wird die Verbraucherinformation laut VDAT zur Marketingaufgabe. Der VDAT und auch die Kollegen des BRV werden sich dem stellen, heißt es in einem Schreiben an die Mitglieder.
(kle)