Betriebsprüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt Einsicht in Lohnunterlagen nehmen. Darauf weist die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner hin. Den Worten des Unternehmens zufolge hat die Finanzverwaltung durch den Gesetzgeber „eine neue Waffe bekommen“: Die Lohnsteuer-Nachschau. „Viele werden dies bei der Umsatzsteuer kennen. Seit Jahren gibt es die Umsatzsteuer-Nachschau. Analog zum Umsatzsteuerrecht hat die Finanzverwaltung nunmehr weitere, umfangreiche Rechte bekommen“, so Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.
Betriebsprüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt den Betrieb während der Geschäftszeiten betreten und Einsicht in Lohnunterlagen nehmen. „Sie prüfen, ob Lohn und Gehalt korrekt abgerechnet und versteuert wurden. Vorrangig dient dies dazu, Schwarzarbeit aufzudecken und die Scheinselbständigkeit zu bekämpfen. Besonders im Fokus der Betriebsprüfer stehen daher die Baubranche, die Gastronomie und Betriebsneugründungen“, so die Steuerberaterin weiter.
Die Kanzlei weist darauf hin, dass im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau der Prüfer folgende Rechte hat: Er kann unangekündigt in alle beruflich genutzten Räume gehen, hierzu zählt auch das häusliche Arbeitszimmer. Er darf Lohn- und Gehaltsunterlagen und entsprechende Aufzeichnungen einsehen, aber nicht beschlagnahmen. Zudem darf er Arbeitgeber und Mitarbeiter befragen, beide sind zur Mitwirkung verpflichtet. Auch darf er auf die Daten der Lohnbuchhaltung zugreifen und Ausdrucke verlangen. Des Weiteren kann er von der Lohnsteuer-Nachschau direkt in eine Lohnsteuer-Außenprüfung übergehen, wenn er hierzu Anhaltspunkte hat.
Bereits seit Einführung des Mindestlohngesetzes werden Lohn- und Gehaltsunterlagen gezielt vom Zoll geprüft. Der Zoll muss ebenfalls keine Prüfungsanordnung zusenden, sondern er kann einfach unangemeldet erscheinen. Jetzt kann dies die Finanzverwaltung über die Lohnsteuer-Nachschau ebenfalls. Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz rät: „Besprechen Sie dieses Thema mit einem Steuerberater, damit Sie sich auf derartige Prüfungen vorbereiten können und nicht eines Morgens unvorbereitet mit Zollbeamten und Lohnsteuerprüfern konfrontiert werden.“
(akl)