Im Rahmen des nun anlaufenden Umrüstgeschäftes auf Sommerreifen zeigt sich laut den BRV-Verantwortlichen der Trend, beim Reifenkauf möglichst wenig Geld auszugeben, teilweise unter bewusster Inkaufnahme von Sicherheitsrisiken. Dies betreffe insbesondere auch den Ersatz von Runflat-Sommerreifen. Der neueste "Clou" sei nicht nur die generelle Umrüstung auf Serienreifen/konventionelle Reifen, sondern jetzt auch achsweise, d.h. eine Mischbereifung von Serienreifen/konventionelle Reifen mit Runflat-Reifen. Aus diesem Grund hat der Branchenverband die Unterlage "Montage von konventionellen Reifen anstatt in Runflat-Ausführung" aus dem Jahr 2011 aktualisiert und nunmehr den "Tatbestand" der achsweisen Mischbereifung von Serienreifen/konventionelle Reifen mit Runflat-Reifen mit aufgenommen. Der Vordruck für die aktenkundige Bestätigung des Kunden für beide Fälle ist in der Unterlage enthalten. Darüber hinaus hat der BRV auch den gleichfalls beiliegenden Vordruck "Deaktivierung RDKS" aktualisiert, mit dem Hinweis, dass dieser nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis 31.10.2014 gilt, da mittlerweile entschieden ist, dass bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab 01.11.2014, bei denen dann nach EU-VO 661/2009 serienmäßig ein Luftdruck-Kontrollsystems (RDKS) vorgeschriebenen/verbaut ist, die Deaktivierung definitiv unzulässig ist.
Reifenhandel