Die Kfz-Betriebe sind auf das neue EU-Reifenlabel vorbereitet. Darauf wies ein Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hin. Ab dem 1. November gilt die Kennzeichnungspflicht für Neureifen. Das Label gibt Auskunft über die drei Kriterien Kraftstoffverbrauch, Nasshaftung und Rollgeräusch. Die Kennzeichnung der Reifen liefere eine erste Orientierung, könne aber die fachkundige Beratung durch die Reifenspezialisten im Kfz-Gewerbe nicht ersetzen, so der Sprecher.
Unterstützend stellt der ZDK eigenen Angaben zufolge den Betrieben entsprechende Unterlagen zur Verfügung. Neben einer Broschüre werde ein DIN A2-Plakat angeboten, mit dem Kfz-Betriebe ihre Kunden beim Reifenkauf kompetent beraten könnten. So sei neben der Top-Sicherheit bei Nässe etwa die Kraftstoffeffizienz für Vielfahrer wichtig, die überwiegend auf der Autobahn fahren. Stadtfahrer hingegen könnten sich auch am Geräuschlevel orientieren.