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Reifenindustrie

Hankook Nutzfahrzeugkunden können von „De-minimis“ profitieren

Hankook Nutzfahrzeugkunden können auch dieses Jahr wieder finanzielle Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ beim Bundesamt für Güterverkehr beantragen. Unterstützt werden Maßnahmen im Güterverkehr, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen, wie zum Beispiel der Einsatz von Nutzfahrzeugreifen aller Achspositionen, die über ein besonders niedriges Geräuschniveau und über einen verbesserten Rollwiderstand verfügen.

Hankook Nutzfahrzeugkunden können auch dieses Jahr wieder finanzielle Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ beim Bundesamt für Güterverkehr beantragen. Unterstützt werden Maßnahmen im Güterverkehr, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen, wie zum Beispiel der Einsatz von Nutzfahrzeugreifen aller Achspositionen, die über ein besonders niedriges Geräuschniveau und über einen verbesserten Rollwiderstand verfügen.

Diese Vorteile soll unter anderem das Reifen-Konzept Hankook e-cube MAX für schwere Nutzfahrzeuge bieten. Laut Unternehmensangaben helfen speziell auf die jeweilige Achsposition abgestimmte Profildesigns den Kraftstoff-Verbrauch zu reduzieren, ohne Laufleistung oder Performance zu beeinträchtigen. Ebenso seien alle Reifen der e-cube MAX Serie mit einer rollwiderstandsoptimierten Laufflächenmischung ausgestattet.

Laut Bundesamt für Güterverkehr müssen förderfähige Bereifungen hinsichtlich des Abrollgeräusches mit einer Schallwelle (für besonders geräuscharmes Abrollen) und/oder bezüglich des Rollwiderstands mit einer der Energie-Effizienz-Klassen "A", "B" oder "C" gelabelt sein. Die Förderung für gekennzeichnete Reifen beträgt bei Effizienz-Klasse A 50 Prozent, Effizienz-Klasse B 40 Prozent und Effizienz-Klasse C 30 Prozent. Bei geräuscharmen Nutzfahrzeugreifen kann der Antragssteller 30 Prozent Förderung des Kaufpreises oder der Miet-/Leasinggebühren zurückerstattet bekommen. Die Fördersätze für geräuscharme und rollwiderstandsoptimierte Reifen können dabei kumuliert werden, sodass Hankook Kunden bei bestimmten Reifenprofilen wie beispielsweise der Lenkachsbereifung AL10+ e-cube MAX bis zu 70 Prozent Förderung auf den Kaufpreis erhalten können. Bedingungen für die Antragsstellung gibt das Bundesamt für Güterverkehr unter https://antrag-bvbs.bund.de aus. Über den Link gelangen Nutzfahrzeugkunden für die Antragstellung direkt zum eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr.

(akl)

Reifenindustrie

Bridgestone überreicht 1.000 „De Minimis“-Bescheinigung

Der Reifenhersteller Bridgestone hat Ende des vergangenen Jahres die 1.000 „De Minimis“-Bescheinigung seit der Einführung des Programms im März 2009 übergeben. In Empfang nahm die Bescheinigung die Axel Blanke Speditions GmbH in Aschersleben. Das in Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen stattet seine Fahrzeuge mit Bridgestone Antriebsprofil M729 für den Regional-Einsatz aus.

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Reifenindustrie

„De-minimis“-Förderung für Reifen und RDKS von Continental

Das Reifendruckkontrollsystem ContiPressureCheck von Continental wird auch im Jahr 2016 durch das „De-minimis“-Programm des Bundesamtes für Güterverkehr gefördert. Eigentümer und Halter von schweren Nutzfahrzeugen, die ihre Flotten damit ausstatten, können also sowohl für die Technik des Systems mit Installations-Werkzeugen, Kits und Erweiterungs-Kits als auch für die Installation Fördergelder beantragen. Das Reifendruckkontrollsystem wird durch das „De-minimis“-Programm zu 100 Prozent gefördert, abzüglich der obligatorischen 20 Prozent Eigenanteil.

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Reifenindustrie

BRV-Nachtrag zur De-minimis Förderung

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. liefert eine Präzisierungen seiner Mitgliederinformation zur De-minimis Förderfähigkeit. Details zur Beantragung sind über die Website das Bundesamtes für Güterverkehr abrufbar. 

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Reifenindustrie

De-minimis: BAG informiert über Förderfähigkeit von Reifen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage unter „Förderfähigkeit von Reifen“ die offizielle Handhabung der Förderung im Rahmen von De-minimis veröffentlicht. Zu der Förderung von Reifen, die auf der Antriebsachse montiert werden, schreibt das BAG wie folgt: „Auf der Antriebsachse werden nur lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen nach Nr. 1.9 des Maßnahmenkataloges der Förderrichtlinie ‚De-minimis‘ 2016 gefördert. Diese können neue oder gebrauchte Winter-, Ganzjahres- und Sommerreifen sein, sofern diese die Voraussetzungen der Reifenkennzeichnungs-VO (eine schwarze Schallwelle und/oder Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) erfüllen.“

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