Hankook Nutzfahrzeugkunden können auch dieses Jahr wieder finanzielle Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ beim Bundesamt für Güterverkehr beantragen. Unterstützt werden Maßnahmen im Güterverkehr, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen, wie zum Beispiel der Einsatz von Nutzfahrzeugreifen aller Achspositionen, die über ein besonders niedriges Geräuschniveau und über einen verbesserten Rollwiderstand verfügen.
Diese Vorteile soll unter anderem das Reifen-Konzept Hankook e-cube MAX für schwere Nutzfahrzeuge bieten. Laut Unternehmensangaben helfen speziell auf die jeweilige Achsposition abgestimmte Profildesigns den Kraftstoff-Verbrauch zu reduzieren, ohne Laufleistung oder Performance zu beeinträchtigen. Ebenso seien alle Reifen der e-cube MAX Serie mit einer rollwiderstandsoptimierten Laufflächenmischung ausgestattet.
Laut Bundesamt für Güterverkehr müssen förderfähige Bereifungen hinsichtlich des Abrollgeräusches mit einer Schallwelle (für besonders geräuscharmes Abrollen) und/oder bezüglich des Rollwiderstands mit einer der Energie-Effizienz-Klassen "A", "B" oder "C" gelabelt sein. Die Förderung für gekennzeichnete Reifen beträgt bei Effizienz-Klasse A 50 Prozent, Effizienz-Klasse B 40 Prozent und Effizienz-Klasse C 30 Prozent. Bei geräuscharmen Nutzfahrzeugreifen kann der Antragssteller 30 Prozent Förderung des Kaufpreises oder der Miet-/Leasinggebühren zurückerstattet bekommen. Die Fördersätze für geräuscharme und rollwiderstandsoptimierte Reifen können dabei kumuliert werden, sodass Hankook Kunden bei bestimmten Reifenprofilen wie beispielsweise der Lenkachsbereifung AL10+ e-cube MAX bis zu 70 Prozent Förderung auf den Kaufpreis erhalten können. Bedingungen für die Antragsstellung gibt das Bundesamt für Güterverkehr unter https://antrag-bvbs.bund.de aus. Über den Link gelangen Nutzfahrzeugkunden für die Antragstellung direkt zum eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr.
(akl)