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Reifenhandel

Reifenhändler dürfen wieder komplettes Leistungsportfolio anbieten

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Seit dem 20. April 2020 gelten in allen Bundesländern (bis auf Berlin) allerdings Lockerungen im Einzelhandel. Reifenhändler dürfen aktuell wieder ohne Einschränkungen ihr komplettes Leistungsportfolio anbieten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Seit dem 20. April 2020 gelten in allen Bundesländern (nicht Berlin) allerdings Lockerungen im Einzelhandel. Reifenhändler dürfen aktuell wieder ohne Einschränkungen ihr komplettes Leistungsportfolio anbieten.

Allerdings müssen diverse Regelungen hinsichtlich maximaler Kundenfrequenz, tragen eines Mundschutzes oder anderer Hygieneregelungen beachtet werden. Die jeweiligen relevanten Regelungen inkl. der gültigen Verordnungen für die einzelnen Bundesländer sind auf der BRV-Homepage unter https://www.bundesverband-reifenhandel.de/laenderinformationen/ abrufbar.

Laut dem Verband kann trotz der schwierigen Gesamtsituation, die sich auch in den letzten Sell-Out-Zahlen widerspiegelt, dem Reifenfachhandel bescheinigt werden, sich im Markt „beachtlich geschlagen“ zu haben. Besonders mit vergleichendem Blick auf die anderen Vertriebskanälen im Reifenmarkt. Der BRV erwartet, dass sich die Umrüstsaison in die Länge ziehen wird. Grund dafür sei unter anderem, dass der Reifenfachhandel durch die erforderlichen Hygienemaßnahmen im „Durchsatz“ eingeschränkt sei. Außerdem seien Kunden und Verbraucher durch die Einschränkungen deutlich weniger „mobil“. Eine rückläufige Entwicklung der Fahrleistung und ein damit einhergehender reduzierter Ersatzbedarf werden sich laut BRV perspektivisch für 2020/21 nicht verhindern lassen. Trotzdem rechnen die Verantwortlichen damit, dass die meisten „umrüstwilligen“ Kunden, vor allem auch Einlagerungskunden, früher oder später auf dem Hof stünden. Somit sei zumindest ein gewisser „Nachholeffekt“ zu erwarten, der in vielen anderen Handwerksbranchen nicht gegeben sein dürfte.

Umso wichtiger ist es nach Aussage der BRV-Führung gerade in diesen Zeiten, in denen die reinen Verkaufsaktivitäten bis jetzt stark eingeschränkt sind und waren, den Servicegedanken hoch zu halten und vor allen Dingen sich eine gute Serviceleistung auch adäquat vergüten zu lassen. "Nutzen Sie die Möglichkeiten zusätzliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel eine Komplettradwäsche für eingelagerte oder einzulagernde Radsätze, anzubieten. Seien Sie aber auch konsequent darin, den Richtlinien und Leitlinien entsprechende Leistungen, wie etwa den RDK-System Ein- und Ausgangscheck oder den Wechsel des Servicekits bei einem Reifenwechsel bei direkt messenden RDK-Systemen, durchzuführen und zu berechnen. Und überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Servicepreis-Kalkulation für 'Standard' Serviceleistungen noch der Lohn- und generellen Kostenentwicklung entspricht – ganz nach der Devise 'guter Service ist sein Geld wert', heißt es in einer Mitteilung an die Mitglieder.

(kle)

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Anfang der Woche wurden in fast allen Bundesländern spezielle Lockerungen im Handel erlassen. Dazu kommen nun täglich neue Meldungen bezüglich geplanter Maskenpflichten, die jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Momentan geht der BRV jedoch davon aus, dass auch in Ladenlokalen von Handwerksbetrieben eine Maskenpflicht für Kunden gilt.

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