In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das Landgericht Würzburg entschieden, dass die Verlängerung einer Rabattaktion unzulässig ist. Der vorliegende Fall bezog sich auf ein Einrichtungshaus, welches die Preise für die betreffenden Produkte nach dem Ende einer Rabattaktion nicht wieder erhöht, teilweise sogar über den Rabattpreis hinaus gesenkt hatte.
Der VDAT informiert über den genannten Fall, da das Urteil grundsätzlichen Charakter in Bezug auf befristete Verkaufsaktionen mit Sonderpreisen hat. Das Gericht entschied, dass der Verkehr davon ausgehe, dass bei einer Rabattaktion eine Kaufentscheidung innerhalb des Rabattzeitraums nötig sei, um den ausgelobten Rabatt auch zu erhalten. Da der Anbieter im vorliegenden Fall die Preise nicht wieder erhöht hat, sieht das Gericht eine Täuschung des Verbrauchers, da der Preisvorteil nicht nur im Aktionszeitraum sondern darüber hinaus gegolten hatte.
(akl)