Die Abfrage zum aktuellen BRV-Branchenbarometer für das 4. Quartal 2021 erfolgte Anfang-Mitte Oktober, zu Beginn der diesjährigen Umrüstsaison. Die derzeitige Lage des Reifenfachhandels wird laut dem Branchenverband von 67 Prozent (Q3/2021: 52 Prozent) als gut oder sehr gut bewertet. Nur 3 Prozent bewerten die aktuelle Lage der Branche als schlecht oder sehr schlecht (Q3/2021: 6 Prozent). Die aktuelle Lage des eigenen Betriebes wird von den Befragten weiterhin positiver bewertet und konnte gegenüber dem Vorquartal zulegen: Insgesamt 73 Prozent (Q3/2021: 67 Prozent) sehen diese als gut oder sehr gut an. Kein Betrieb bewertete die eigene Lage als schlecht oder sehr schlecht (Q3/2021: 3 Prozent).
Das BRV-Branchenbarometer fragt auch die aktuelle Entwicklung zu Reifenstückzahlen, Werkstattauslastung, Umsatz, Rohertrag und Gewinn ab. Neben den konjunkturellen Abfragen wird in jedem Quartal ein Spezialthema in die Befragung aufgenommen. Das aktuelle Spezialthema lautet „Elektromobilität“, eine Wiederholung der Umfrage aus Q4/2019. Die steigenden Zulassungszahlen bei den Hybrid- und Elektrofahrzeugen schlagen sich nach BRV-Aussage auch im Kundenstamm des Reifenfachhandels nieder, allerdings noch auf einem niedrigen Niveau: 76 Prozent der Betriebe schätzen den Anteil an Hybrid- und Elektrofahrzeugen in ihrem Kundenstamm auf bis zu 5 Prozent (Q4/2019: 73 Prozent). 2 Prozent schätzen den Anteil immerhin auf über 20 Prozent (Q4/2019: 0 Prozent). Zur Qualifikation der Mitarbeiter führt der BRV auf: 72 Prozent der befragten Unternehmen geben an, mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person (Stufe 1) zu beschäftigen (Q4/2019: 53 Prozent), 54 Prozent mindestens eine Person mit Hochvolt-Zertifizierung (Stufe 2) (Q4/2019: 39 Prozent) und 23 Prozent eine Person mit Hochvolt-Zertifizierung (Stufe 3) (Q4/2019: 18 Prozent).
Aufhebung der Doppelprüfung für AU-Messgeräte
Der BRV informiert außerdem erneut darüber, dass sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 17.09.2021 unter anderem mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) befasst (Drucksache 599/21) hat. Insbesondere ging es hierbei um die durch das Kfz-Gewerbe seit vielen Jahren eingeforderte Abschaffung der Doppelprüfung (Eichung durch die zuständigen Eichbehörden gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) und Kalibrierung durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Kalibrierlabor gemäß der AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie) bei allen Abgasmessgeräten (Viergas- bzw. Trübungsmessgeräte und Partikelanzahlmessgeräte). In dem damals gefassten Bundesratsbeschluss wurde der Forderung des Kfz-Gewerbes - Entfall der jährlichen Eichung der Abgasmessgeräte für anerkannte AU-Werkstätten - laut BRV endlich Rechnung getragen.
Der Beschluss wurde mittlerweile offiziell im Bundesgesetzblatt vom 02.11.2021 veröffentlicht, wodurch unmittelbar am 03.11.2021, die bisherige Doppelprüfung (Eichung, Kalibrierung) für Abgasmessgeräte entfällt. Für anerkannte AU-Werkstätten besteht damit keine Verpflichtung mehr, eine Eichung bei der Eichbehörde zu beantragen. Sofern bereits ein solcher Antrag/eine Beauftragung bei der zuständigen Eichbehörde erfolgt ist, sollte nach Ansicht des BRV umgehend eine Stornierung von der AU-Werkstatt vorgenommen werden. Laut ZDK entfällt nach derzeitigem Informationsstand für die AU-Werkstätten auch die Verpflichtung, der zuständigen Eichbehörde die Verwendung eines neuen oder erneuerten Abgasmessgerätes spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme anzuzeigen. (kle)