Ab dem 1. April 2024 herrscht in Deutschland eine teilweise Legalisierung von Cannabis.
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Ab dem 1. April 2024 herrscht in Deutschland eine teilweise Legalisierung von Cannabis.

Recht

Cannabis am Arbeitsplatz?

Ab dem 1. April 2024 wird Cannabis teilweise legalisiert. Bei Betrieben stellt sich aktuell die Frage, welche Auswirkungen die neue Gesetzeslage auf das Arbeitsverhältnis hat. Abschließende Regelungen liegen noch nicht vor. Erste Klarheit schaffen aber bereits bestehende Vorschriften.

Obwohl kein ausdrückliches Cannabisverbot am Arbeitsplatz besteht, dürfen Beschäftigte nicht unter Drogeneinfluss arbeiten. Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift der DGUV festgelegt. In der DGUV Vorschrift 1 §15 steht:

  • (1) …
  • (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
  • (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

Für Arbeitgeber gelten die Regelungen aus DGUV Vorschrift 1 §7:

  • (1) …
  • (2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.

(vdf)

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