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DEKRA rät: Bei Mietwagen auf Winterreifen achten

Wer im Winter mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss selbst darauf achten, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Die Sachverständigen von DEKRA empfehlen deshalb: Mieter sollten sich schon bei der Reservierung über die Wintertauglichkeit des Mietwagens informieren und bei Bedarf Winterreifen dazu buchen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Fahrers, dafür zu sorgen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse angepasst ist, so wie es die Straßenverkehrsordnung verlangt (§2 Abs. 3a StVO).

Wer im Winter mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss selbst darauf achten, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Die Sachverständigen von DEKRA empfehlen deshalb: Mieter sollten sich schon bei der Reservierung über die Wintertauglichkeit des Mietwagens informieren und bei Bedarf Winterreifen dazu buchen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Fahrers, dafür zu sorgen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse angepasst ist, so wie es die Straßenverkehrsordnung verlangt (§2 Abs. 3a StVO).

Auch wenn die meisten Autovermieter ihre Flotten im Winter umrüsten oder das ganze Jahr mit M+S-Ganzjahresreifen laufen lassen, so sind sie nicht gesetzlich verpflichtet, die Mietfahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung auszurüsten, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 60 Euro. Wer andere behindert, etwa weil er liegen bleibt, muss mit 80 Euro rechnen; wer andere gefährdet, mit 100 Euro. Für alle drei Fälle wird zudem ein Punkt ins Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Wenn auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen ein Unfall passiert, muss der Fahrer 120 Euro bezahlen und sogar mit Regressforderungen der Versicherung rechnen. DEKRA Reifenexperte Christian Koch empfiehlt, im Winterhalbjahr grundsätzlich mit wintertauglichen Reifen unterwegs zu sein, auch wenn kein Schnee liegt. „Sommerreifen haben aufgrund ihrer Gummimischung bei kalten Temperaturen nicht mehr die optimale Griffigkeit auf der Straße. Das gilt nicht erst bei Frost, sondern auch schon bei Temperaturen über 0 Grad“, so Koch. Wenn der Grip nachlässt, kann das Fahrverhalten in Kurven instabil werden oder der Bremsweg sich verlängern.

(akl)

Reifenhandel

DEKRA-Reifenexperte Christian Koch bezeichnet EU-Reifenlabel als nur bedingt aussagekräftig

Seit dem 1. November muss jeder im Handel verkaufte Reifen, wenn er nach dem 1. Juli produziert wurde, das neue Reifenlabel tragen. Laut dem DEKRA-Reifenexperten Christian Koch ist die Qualitätskennzeichnung für Reifen im Grunde eine gute Sache. Doch das EU-Reifenlabel habe auch seine Tücken. „Man muss es immer wieder sagen: Die einzige Verbindung zwischen Auto und Straße sind die vier postkartengroßen Flächen, wo die Reifen den Boden berühren. Dass vor diesem Hintergrund die Qualität der Reifen einen entscheidenden Unterschied in Sachen Fahrverhalten und Verkehrssicherheit machen kann, versteht sich von selbst“, so Koch. Er rät aber davon ab, sich dabei allein auf das jetzt neu eingeführte Reifenlabel zu verlassen.

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Reifenindustrie

GTÜ: Winterreifenpflicht gilt auch für Oldtimer

Auch wenn viele Oldtimerbesitzer ihre alten Schätze vorzugsweise im Sommer fahren, bewegen manche sie auch im Winter. Im letztgenannten Fall sollten Oldtimerfahrer die Gesetzesänderung bezüglich der Winterreifenpflicht beachten.

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Reifenindustrie

Tipps von Dunlop: So wird das Auto winterfit

Einer der wichtigsten Faktoren, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen, ist die richtige Bereifung. Die Experten von Dunlop empfehlen vor dem Sturz der Temperaturen in winterliche Niederungen den Wechsel auf Winterreifen – mit einem Mindestprofil von vier Millimetern. Aufgrund spezieller Gummimischungen erreichen diese im Gegensatz zu ihren Sommerkollegen auch bei Kälte, Nässe und rutschiger Fahrbahn einen optimalen Wirkungsgrad. Außerdem gehen Fahrzeugbesitzer auf Nummer sicher, was die Rechtslage betrifft: Denn die Straßenverkehrsordnung verlangt von jedem Autofahrer eine wintertaugliche Ausrüstung. Das bedeutet: Der Pkw sollte fit für die kalte Jahreszeit gemacht werden.

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Reifenindustrie

Wdk zeigt kein Verständnis für unsachliche Kritik am Reifenlabel

Das neue Reifenlabel hat den Anspruch, dem Verbraucher in prägnanter Form Informationen für den Reifenkauf an die Hand zu geben. „Mit den Angaben zu Energieeffizienz, der Geräuschentwicklung und dem Bremsverhalten bei nasser Fahrbahn erfüllt das Label nicht nur seit dem 1. November die europäischen Gesetzesvorgaben, es gibt den Verbrauchern auch eine gute Orientierung beim Reifenkauf“, so Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie e. V. (wdk). Kein Verständnis zeigt Engelhardt für eine vielfach unsachliche Kritik an dem Reifenlabel.

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