Die Europäische Kommission will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür schlägt sie einheitliche Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten wie zum Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer Eigenschaften können sie die Gesundheit und die Umwelt gefährden. Sie werden in der Umwelt kaum abgebaut und können sich in Organismen anreichern. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor. Ob in Mousepads, Spielzeugen oder Badeschuhen – unabhängige Labore weisen in Verbraucherprodukten immer wieder Chemikalien nach, die zur Stoffgruppe der PAK gehören. Oft in Konzentrationen, die zum Beispiel für Autoreifen nicht zulässig sind. Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Umwelteinträge von Stoffen mit einer derartigen Kombination von Eigenschaften – Persistenz, Bioakkumulationspotenzial und Toxizität – durch gesetzliche Regelungen soweit wie möglich zu minimieren. Weitere Informationen zum neuen Hintergrundpapier „Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?“ unter: www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4372.html.
Reifenindustrie