Die Führerscheine in der EU sollen nicht nur fälschungssicher werden, sondern auch ein einheitliches Muster erhalten. Bis 2033 müssen in Deutschland deshalb alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Insgesamt sind das rund 42 Millionen.
Welche Fristen für den Umtausch gelten, richtet sich nach dem Geburtsjahr beziehungsweise dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Am 19. Januar 2024 läuft die nächste Umtauschfrist ab. Sie trifft alle, die zwischen 1965 bis 1970 geboren sind und noch einen alten Papierführerschein haben.
Sie können den grauen Lappen oder die rosa Pappe bei der zuständigen Führerscheinstelle gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Laut Bundesverkehrsministerium werden für den Umtausch folgende Unterlagen benötigt:
- ein Personalausweis oder ein anderer Identitätsnachweis,
- ein aktuelles biometrisches Foto und
- der alte Führerschein im Original.
Unbegrenzt gültig sind die neuen EU-Führerscheine nicht mehr, sie müssen alle 15 Jahre umgetauscht werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass diese Befristung für alle Führerscheine gilt, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Hintergrund: Durch die Befristung auf 15 Jahre sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden müssen. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung sei bei der Neubeantragung aber nicht nachzuweisen. (aml handwerk.com)