Die Fristen der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen werden nochmals verlängert.
Foto: MQ-Illustrations - stock.adobe.com
Die Fristen der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen werden nochmals verlängert.

Reifenhandel

Längere Fristen für Schlussabrechnungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilt mit, dass in Abstimmung mit den zuständigen Behörden die Fristen für noch ausstehende Schlussrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen nochmals verlängert werden.

Der Beschluss legt fest, dass die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) nun bis zum 31. Oktober 2023 (bisher: 31. August 2023) eingereicht werden können. Außerdem kann bis zu dem eben erwähnten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Hierfür sei lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen. Des Weiteren werden alle bereits beantragten und erteilten Fristverlängerungen automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung: „Die zuständigen Prüfstellen haben mit ihrem außergewöhnlichen Engagement erheblich dazu beigetragen, dass die Corona-Wirtschaftshilfen seinerzeit sicher und schnell an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt werden konnten. Jetzt gilt es, mit der Schlussabrechnung das letzte Kapitel der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgreich abzuschließen. Mit den neuen Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen.“ Nach Angaben des BMWK liegen den Bewilligungsstellen der Länder aktuell rund 281.000 Schlussabrechnungen und rund 251.000 Fristverlängerungen vor. (vdf)

Lorenz-Übergabe Opel Corsa Erlangen.jpeg

Handel

Neuer Werkstattersatzwagen für Reifen Lorenz in Erlangen

Kunden der Reifen Lorenz-Filiale in Erlangen wird bei länger dauernden Reparaturen ein Ersatzfahrzeug angeboten. In Kooperation mit dem Reifenhersteller Pirelli hat die Reifenfachhandelsgröße einen weiteren Werkstattersatzwagen angeschafft.

    • Handel, Werkstattservice, Pirelli, Unternehmen/Personen
David Gryzik ist Gebietsleiter Lkw-Reifen bei Goodyear in Deutschland und Experte für das De-minimis-Programm.

Reifenindustrie

BAG: De-minimis-Förderperiode 2022 läuft bis September

Seit Januar können sich Transportunternehmen beim De-minimis-Förderprogramm des BAG (Bundesamt für Güterverkehr) anmelden. Förderfähig sind im Sortiment von Goodyear viele Lkw-Reifen und Lösungen wie das dazugehörige Reifendruckkontrollsystem Goodyear TPMS.

    • Reifenindustrie, Goodyear
Borbet zählt zu den Weltmarktführern für Leichtmetallräder.

Felgenhersteller

Borbet schließt Werk in Solingen

Schrittweise hatte es sich angekündigt – der Standort Solingen des Räderherstellers Borbet befand sich bereits in einem Insolvenzverfahren. Nun ist klar: Das Werk wird zum Ende des Jahres geschlossen.

    • Felgenhersteller, Felgenmarkt, Borbet, Unternehmen/Personen
Elektroauto an der Ladesäule – der Reifenhandel kann Fördergelder beantragen. 

Elektromobilität

Förderung von Ladepunkten in Unternehmen

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. erinnert daran, dass das Förderprogramm zur Förderung von neuen, nicht öffentlichen Ladepunkten in Unternehmen und Kommunen gestartet wurde. Bei der KfW kann ab sofort ein Zuschuss in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt beantragt werden.

    • Handel, Werkstatt, Elektromobilität