Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert seine Mitglieder darüber, dass Reifendirektvermarkter offenbar Verbraucher mit „irreführender Werbung“, speziell über die Google-Suchmaschine, auf ihre eigenen Seiten lenken. Ein potenzieller Kunde, der in der Google-Suchmaschine einen konkreten Reifenhändler suche, erhalte beispielsweise als ersten Treffer einen Reifendirektvermarkter mit einem weiteren Hinweis auf den gesuchten Reifenhändler.
Der unbedarfte Nutzer klickt laut BRV die Seite an und gelangt dann auf den Online-Shop des Reifendirektvermarkters und nicht auf die Seite des gesuchten Reifenhändlers. Nach Angabe des Branchenverbandes sind die Google Ads-Werberichtlinien an dieser Stelle eindeutig: „Nutzer sollen sich nicht durch Anzeigen getäuscht fühlen. Daher erwarten wir, dass die Anzeigen (…) den Nutzern Informationen liefern, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Anzeigen und Anzeigenziele, mit denen die Nutzer (…) durch die Bereitstellung irreführender Informationen zu (…) Unternehmen getäuscht werden sollen, sind unzulässig.“ Zur Überprüfung schlägt der BRV vor, den eigenen Betrieb in Google zu suchen. Sollte hier eine entsprechende unzulässige Anzeige mit Ihrem Namen erscheinen, könne dagegen rechtlich vorgegangen werden.
(kle)