Der VDAT – Verband der Automobil Tuner e.V. weist darauf hin: Werbende Unternehmen müssen ihre Rechtsform angeben. Unter dem Aktenzeichen I ZR 180/12 hat der BGH nun in letzter Instanz entschieden, dass die Identitätsangabe eines Unternehmens grundsätzlich auch dessen Rechtsform enthalten muss. Die Identität und die Anschrift eines Unternehmens sind wesentliche Informationen, die ein Verbraucher vor Abschluss eines Geschäftes erhalten sollte – wer diese verschweigt, handelt irreführend und somit wettbewerbswidrig. Der Rechtsformzusatz ist Bestandteil der Firma und des Unternehmensnamens. Die Anschrift und der vollständige Name des gewerbetreibenden Unternehmens inklusiv Rechtsformzusatz ist daher zwingend anzugeben.
Reifenhandel
25. Februar 2014