Reifenhandel

Dekra will Lagerzeit bei Reifen begrenzen

Die Dekra hat sich mit der Frage beschäftigt, wie lange ein Autoreifen als neu verkauft werden darf. Hierbei gehen die Ansichten weit auseinander. Der ADAC sieht Reifen ab einem Alter von zwei Jahren nicht mehr als neu an, der Bundesverbandes Reifenhandel (BRV) und verschiedener Reifenhersteller sehen einen Zeitraum von fünf Jahren als unproblematisch.

Die Dekra hat sich mit der Frage beschäftigt, wie lange ein Autoreifen als neu verkauft werden darf. Hierbei gehen die Ansichten weit auseinander. Der ADAC sieht Reifen ab einem Alter von zwei Jahren nicht mehr als neu an, der Bundesverbandes Reifenhandel (BRV) und verschiedener Reifenhersteller sehen einen Zeitraum von fünf Jahren als unproblematisch.

Es existieren ebenfalls stark voneinander abweichende Gerichtsurteile zu dem Thema. Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Worms aus dem Jahr 1992 sind neu gekaufte Winterreifen nach einer Lagerzeit von zwei Jahren nicht mehr fabrikneu. Der Käufer hat in so einer Situation das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Das Amtsgericht Krefeld entschied 2003, dass ein Reifen fünf Jahre als fabrikneu gilt. Im Fall eines teuren Sportwagens, bei dem ein Reifenplatzer einen Unfall verursachte, entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2004, dass die beim Verkauf montierten Reifen mit 5,5 Jahren schon zu alt waren (Az: VIII ZR 386/02). Während der Alterung der Reifen oxidiert das Material. Veränderungen in der Struktur und Risse sind die Folge. Dieser Prozess, der unter dem Einfluss von Luftsauerstoff und Ozon abläuft, wird durch höhere Temperaturen und Feuchtigkeit begünstigt. Laut einer Studie von Continental werden bei Neureifen bei sachgerechter Lagerung die Altersvorgänge jedoch so stark verlangsamt, dass eine Änderung der Gebrauchseigenschaften über einige Jahre praktisch nicht eintritt. Das setzt jedoch eine sachgerechte Lagerung in einem kühlen, dunklen, trockenem, ozon- und ölfreiem Raum voraus. Wichtig sind daneben Alterungsschutzmittel, die der Gummimischung heutzutage bei der Reifenfertigung zugesetzt werden. Die fachgerechte Lagerung von Neureifen sei in der Praxis häufig nicht gegeben, stellt DEKRA Reifenexperte Franz Nowakowski fest. Die Aufbewahrung von Reifen beispielsweise in Containern, die sich im Sommer auf bis zu 70 Grad aufheizen können, beschleunige den Alterungsprozess der Pneus erheblich. Deshalb spricht sich der Fachmann für eine Begrenzung der Lagerzeit auf höchstens drei Jahre aus. Nach Studien der Unfallanalytiker steigt das Ausfallrisiko von Reifen ab dem siebenten Jahr um ein Vielfaches an. Ein besonderes Gefahrenpotenzial bergen insbesondere die Reifen von Zweitfahrzeugen, Wohnmobilen und Wohnwagen, die wegen geringer Fahrleistungen und langsamer Abnutzung besonders alt werden können.

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