Foto:

Reifenhandel

SEPA - die große Nummer im Anmarsch

Auf das EU-weite Zahlungssystem SEPA wird zum 1. Februar 2014 in Europa umgestellt. Für Unternehmen bringt das neue System einige Änderungen mit sich – betriebsinterne Systeme sollten frühzeitig angepasst werden.Kreditinstitute dürfen Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen ab Februar nur noch im SEPA-Format bearbeiten. Bei vielen Unternehmensverantwortlichen scheint dies aktuell noch relative Gleichgültigkeit auszulösen. Laut der Bundesbank wurden (Stand 23. Juli) hierzulande erst 632.092 Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben. In Deutschland gibt es aber weiter über 3 Millionen Unternehmen – Aufklärung tut also Not.Es geht nicht nur darum, neue Kontoverbindungziffern mitzuteilen - es geht darum, ein komplett neues Bezahlverfahren zu implementieren. Die neuen internationalen Kontonummern (IBAN) lösen die alten nationalen Kontonummern ab. Als Bankleitzahl gilt künftig der internationale Code zur Identifizierung der Bank (BIC). Von der Umstellung verspricht man sich eine Beschleunigung und kostenoptimierte Regelung des Zahlungsverkehrs. Innerhalb eines Arbeitstages soll es möglich sein, Überweisung zu tätigen. Zudem können Unternehmen dann auch Geld von Geschäftspartnern im Ausland einziehen. Neben den 28 EU-Staaten beteiligen sich auch Norwegen, Schweiz, Island sowie Monaco und Liechtenstein.

Aus 22 Stellen setzt sich in Deutschland die IBAN zusammen. Enthalten sind die Buchstaben DE für Deutschland, eine zweistellige Prüfziffer, die alte Bankleitzahl und jeweilige Kontonummer. Die Bank des Zielkontos wird über die BIC bestimmt. Experten empfehlen Unternehmen, spätestens bis Ende des Jahres die Implementierung des neuen Systems vorzunehmen. Neben einer Gläubiger-ID ist für Transaktionen ein unterschriebenes SEPA-Mandat notwendig. Jedem SEPA-Mandat wird eine Mandatsreferenz zugewiesen. Zur Verwaltung der SEPA-Mandate ist es notwendig, eine neue Softwarekomponente in die jeweilige Systemlandschaft zu integrieren. Betriebe, die bis zum 1. Februar 2014 nicht SEPA-fähig sind, drohen unangenehme Konsequenzen bis hin zum Zahlungsstillstand. Wer also nicht rechtzeitig umgestellt hat, darf von Kunden kein Geld mehr einziehen – es droht dann die Insolvenz.

Gebündelt finden sich die wichtigsten Informationen auf der SEPA-Website (www.sepadeutschland.de) von Bundesbank und Bundesfinanzministerium. Bei der Deutschen Bundesbank können Betriebe die Gläubiger- und Identifikationsnummer beantragen – das Formular ist unter www.glaeubiger-id.bundesbank.dehinterlegt.

Porträt

Chancen durch SEPA

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung Nr. 260/2012) inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format annehmen und ausführen. In Deutschland müssen rund 25 Millionen arbeitstägliche Überweisungen im Wert von 227 Milliarden Euro und gut 35 Millionen Lastschriften im Wert von rund 52 Milliarden Euro umgestellt werden. Für viele Branchenteilnehmer bedeutet die Umstellung aktuell einen erheblichen administrativen Aufwand. SEPA birgt für B2B-Unternehmen aber auch Vorteile: Mit der SEPA-Firmenlastschrift sind erstmals europaweit nicht rückbuchbare Zahlungen möglich.

    • Porträt, Reifenindustrie, Automotive