Der VKS rät zu Vorsicht bei der Honorar-Ermittlung von Unfallschäden.
Foto: Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V.
Der VKS rät zu Vorsicht bei der Honorar-Ermittlung von Unfallschäden.

Rechtsschutz

VKS: Honorarrechner soll Betrug von Unfallgeschädigten verhindern

Der Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V. rät zu Vorsicht bei der Honorar-Ermittlung von Unfallschäden. Ein Honorarrechner soll Abhilfe schaffen.

So warnt der VKS vor einem bewussten „Austricksen“ von Unfallgeschädigten. Dabei erwähnt der Verband ein Urteil des OLG in Hamburg, welches betont, dass die Erfahrung der Mitarbeitenden und spezielle Fachkenntnisse sowie die Organisation und Ausstattung des Büros zu berücksichtigen ist. „Unbedingt notwendig ist die Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband, der eine Anerkennung aussprechen kann, oder eine Zertifizierung des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS). In den Verbänden wird eine Qualität gefordert, die die Mitglieder einhalten müssen“, führt der Verband weiter aus.

Bei Nicht-Erfüllung werde die Anerkennung abgesprochen. Jedoch kann gewissermaßen jeder, der als Kfz-Sachverständiger gilt, einen Berufsverband gründen. „Es ist wichtig, hier die richtige Auswahl zu treffen. So wurden bereits Berufsverbände entlarvt, die wirklich jeder/jedem eine Anerkennung aussprechen oder Kfz-Sachverständige nach einem Drei-Tage-Kurs aufnehmen.“

Als empfehlenswert gelten laut VKS Berufsverbände, die an der Befragung für den Honorarrechner teilgenommen haben: VKS, BVK, TÜV Rheinland, FSP, Interexpert, bVS, TÜV Süd und CGF. Daneben sind außerdem der BVSK und der ZAK zu nennen.

Insgesamt müssen drei Vergleichswerte vom Wiederbeschaffungswert und drei Vergleichswerte vom Restwert hinterlegt werden, um das Honorar zuverlässig berechnen zu können. „Alt- und Vorschäden sind in Zahlen zu ermitteln, ebenso Wertminderung, Ausfallzeiten, Nutzungsausfall- und Vorhaltekosten“, erläutert der VKS. „Nicht zuletzt muss der Zeitaufwand berücksichtigt werden, die der Kfz-Sachverständige im Fahrzeug zu den Geschädigten unterwegs ist.“ Ebenfalls in die Rechnung aufgenommen werden Einsatzfahrzeuge, Fotoausrüstung und Zubehör zur fotometrischen Ausmessung, Fehlerspeicherauslesegeräte, Schichtstärkenmessgeräte sowie Equipment zur Schadens-Beweissicherung.

Nach Angaben des VKS bietet das neue Werkzeug Richtern einen Einblick und eine Richtschnur für ihren Handlungsspielraum. Im Vorfeld wurde dazu eine unabhängige Honorarbefragung durchgeführt. Dabei haben sieben anerkannte Berufsverbände mit 1300 Mitgliedern unter der Federführung des VKS e.V. teilgenommen. Der Honorarrechner wird bereitgestellt, betrieben und aktuell gehalten durch VKS. (jwe)

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