Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde beschlossen.
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Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde beschlossen.

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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 1. September 2022 eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die wieder Basis-Infektionsschutzmaßnahmen für Betriebe vorsieht. Die noch im ersten Entwurf geplante „starre“ Homeoffice-Angebotspflicht sowie die Testangebotspflicht, ohne auf konkrete Entwicklungen einzugehen, finden sich nicht mehr in der aktuellen Verordnung wieder.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. weist in einem Schreiben an seine Mitglieder darauf hin, dass die Homeoffice-Angebotspflicht und die Testangebotspflicht im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Wie bereits in der bis Mai geltenden Vorgängerverordnung habe der Arbeitgeber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen zu erstellen und dieses im Betrieb umzusetzen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber laut BRV insbesondere die folgenden bekannten AHA+L Maßnahmen zu prüfen:

- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern

- Sicherstellung der Handhygiene

- Einhaltung der Hust- und Niesetikette

- Infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen

- Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte

Zu den Punkten „Homeoffice“ und „Testangebote“ führt der Branchenverband auf: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob den Mitarbeitern zwecks Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte ein Angebot zur Verrichtung der beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice zu unterbreiten ist. Gleiches gilt für das Angebot an regelmäßigen kostenfreien Corona-Tests. Abgesehen von diesen Maßnahmen hat der Arbeitgeber darüber hinaus medizinische Masken oder entsprechende Atemschutzmasken bereitzustellen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird und keine weiteren Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bestehen. (kle)

Bei der Festlegung der Maßnahmen sind besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren zu berücksichtigen.

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Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert seine Mitglieder über die Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung.

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Noch ist die Situation nicht ganz klar, doch die Lockerungen am 20. März werden kommen. Der BRV informiert seine Mitglieder

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BRV informiert über Corona-Lockerungen ab 20. März

Am 20. März 2022 stehen tiefgreifende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen an. Eine endgültige Entscheidung fällt am 18. März mit der Bundesratssitzung. Der BRV informiert seine Mitglieder bereits über etwaige Änderungen.

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Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert darüber, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert wird.

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Arbeitsschutz

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V erinnert daran, dass das Bundeskabinett hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 10. September 2021 verlängert hat. Im Bereich Homeoffice und Kontaktbeschränkung im Betrieb wurden Anpassungen vorgenommen.

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