Neue Richtlinien, die 2024 in Kraft treten.
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2024 treten neue Richtlinien in Kraft.

Recht

Neues Jahr – neue Gesetze

Der Jahreswechsel bringt oft auch eine Fülle von neuen Gesetzen und rechtlichen Vorschriften. Einige davon sind auch für die Reifenbranche relevant und müssen verpflichtend umgesetzt werden.

Die wohl wichtigste Neuerung tritt erst in der zweiten Jahreshälfte in Kraft: Ab Oktober untersagt der Gesetzgeber bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahren mit M+S-Reifen (Matsch- und Schnee-Reifen). Auf die Straße dürfen ab dem 1. Oktober 2024 nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem 3PMSF-Symbol (Three Peak Mountain Snowflake) bei winterlichen Verhältnissen (§ 36 Abs. 4 Nr. 2StVZO). M+S-Reifen wurden bis 2017 hergestellt, dürften sich aber noch auf dem ein oder anderen Fahrzeug befinden.

Blackbox-Pflicht für Nfz

Bereits ab dem 7. Juli 2024 gilt für alle Neufahrzeuge (Nfz) eine Blackbox-Pflicht (EU-Verordnung 2019/2144). Diese Blackbox wird auch EDR genannt und soll helfen, Unfallhergänge zu rekonstruieren. Die EDR sitzt meistens im Airbag-Steuergerät und sammelt lokal Daten von den Beschleunigungssensoren. Dabei werden fünf Sekunden vor und 3000 Millisekunden nach dem Unfall Daten gespeichert, die Auskunft über Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel und ob der Airbag aufgegangen ist, geben. Außerdem werden ab dem 7.Juli alle Neufahrzeuge mit Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenzsystemen ausgestattet. Ebenfalls neu ist die verpflichtende Schnittstelle für eine Alkohol-Wegfahrsperre. Diese Schnittstelle muss in Neufahrzeugen verbaut sein, damit bei Bedarf eine Alkohol-Wegfahrsperre, die das Autofahren unter Alkoholeinfluss verhindert, eingebaut werden kann.

Mautpflicht auch für kleine Transporter

Neuregelungen bei der Mautpflicht greifen auch mit zusätzlichen Vorgaben im neuen Jahr. Ab Juli werden Transporter ab 3,5 Tonnen (bisher 7,5 Tonnen) mautpflichtig (Bundesfernstraßenmautgesetz BFStrMG). Das trifft vor allem Unternehmen mit gemischten Flotten, Speditionen, Paketdienste, Lieferdienste und Unternehmen mit kleineren Transportern. Ausnahmeregelungen gelten für Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge des THW, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Land- und Forstwirtschaft sowie Camping- und Handwerkerfahrzeuge.

Neuerungen in der E-Mobilität

Nachdem im Dezember 2023 die Fördergelder für private Ladestationen mit Solarstrom ausgeschöpft waren, verkündet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Fortführung des Projekts im Jahr 2024. Mit einem leicht reduzierten Fördervolumen von 200 Millionen Euro werden auch 2024 Privathaushalte, die sich eine Solar-Ladesäule an ihre Häuser bauen lassen, gefördert (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Die Vergabe läuft wieder nach dem Windhund-Prinzip. Es lohnt sich also, schnell einen Antrag zu stellen. Im Dezember 2023 ist bereits die Förderung für Elektroautos ausgelaufen. Der Umweltbonus wird nicht wieder aufgelegt, so das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Rechtliche Änderungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter

Mit Beginn des Jahres wurde der Mindestlohn auf 12, 41 Euro angehoben (vorher 12 Euro). Minjobber erhalten ebenfalls mehr Geld: Sie dürfen bis zu 538 Euro pro Monat angestellt werden (Mindestlohngesetz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Veränderungen gibt es auch bei der Mindestausbildungsvergütung. Im ersten Lehrjahr erhalten Azubis künftig 649 statt 620 Euro, im zweiten 766 und im dritten Lehrjahr 876 Euro (Berufsbildungsgesetz BBiG, § 17). Auch bei den Sonderregelungen für Eltern gibt es Neuigkeiten: Da die Corona Sonderregelungen auslaufen, werden die bezahlten Krankentage für Eltern wieder beschränkt. So hat jedes Elternteil seit Januar 2024 nur noch Anspruch auf 15 zusätzliche Krankentage (vorher 30), Alleinerziehende können 30 Krankentage in Anspruch nehmen. Diese Regelung greift nur bei Kindern unter 12 Jahren (Sozialgesetzbuch SGB, 5. Buch, § 45).

Feuerlöscher müssen ausgetauscht werden

Herkömmliche Feuerlöscher enthalten per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (Pfas). Diese gelten als gesundheits- und umweltschädlich und sollen deshalb noch im Jahr 2024 EU-weit verboten werden. Das geht auf einen Antrag der European Chemicals Agency im EU-Parlament zurück (ECHA/NR/23/19). Für die meisten Betriebe, Händler und Werkstätten, die nicht in jüngster Zeit umgerüstet haben, bedeutet dies, dass sie noch in diesem Jahr alle Feuerlöscher austauschen müssen. Der Verbotsprozess ist für Juni terminiert, danach folgen sechs Monate Übergangsfrist zur Umsetzung der Richtline und dem Umstieg auf fluorfreie Feuerlöscher. 

Ab 1. Juli 2024 müssen auch kleinere Transporter und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Bundesfernstraßen Maut zahlen. 

Neue Maut-Regeln ab 1. Juli 2024

So beantragen Reifenhändler und Kfz-Betriebe die „Handwerkerausnahme“

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Bundesfernstraßenmaut auf den Bereich über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen ausgedehnt, was einige Veränderungen für Handwerksbetriebe mit sich bringt.

    • BRV, Reifenhandel
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BRV

Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. stellt die DGUV-Information 209-093 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" (DGUV-I 209-093) der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) für Mitglieder zum Download bereit. Der Branchenverband informiert außerdem zur Kurzarbeit in vom Hochwasser betroffenen Betrieben.

    • Werkstattservice, Handel, BRV
Ab 1.Juli 2024 gilt die Mautpflicht unter bestimmten Umständen auch für Lkw mit weniger als 7,5 Tonnen tzGm.

BRV/BALM

Neue Lkw-Mautregelungen in Deutschland ab Juli 2024

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) unter Berufung auf das BALM mitteilte, werden ab dem 1. Juli 2024 in Deutschland Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen für den Güterkraftverkehr mautpflichtig.

    • BRV
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Markt

Pkw-Markt deutlich unter Vor-Corona-Niveau

Die Entwicklungen auf den internationalen Automobilmärkten werden laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin vom Verlauf der Corona-Pandemie bestimmt. Im ersten Halbjahr 2021 konnten zwar alle großen Märkte im Vorjahresvergleich ein zweistelliges Wachstum verzeichnen, vom Vorkrisenniveau sind die Zahlen aber noch weit entfernt.

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