Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. In Norddeutschland heißt das meistens eher Regen als Schnee. Andere Regionen bekommen aber doch den ein oder anderen Schneetag geschenkt. Was die Kinderherzen erfreut, kann im Straßenverkehr für das Gegenteil sorgen. Denn Eis und Schnee bringen Fahrzeuge ins Rutschen und begünstigen Unfälle. Eine Option, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen sind Schneeketten. Aber wie ist die Nutzung in Deutschland eigentlich geregelt?
Gesetzliche Regelungen
Eine generelle Schneekettenpflicht existiert in Deutschland nicht. Es gibt jedoch das Verkehrszeichen 268, das die Nutzung von Schneeketten anordnet. Ab dort, darf sich also nur noch im Fahrzeug fortbewegen, wer an seinen Reifen Schneeketten hat. Dabei reduziert sich auch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer, denn Schneeketten können das Fahr- und Bremsverhalten des Fahrzeugs beeinflussen. §37 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt dabei vor: „Einrichtungen, die das sichere Fahren auf schneebedeckter oder vereister Fahrbahn ermöglichen sollen (Schneeketten), müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen können. Schneeketten aus Metall dürfen nur bei elastischer Bereifung (§ 36 Absatz 3 und 8) verwendet werden. Schneeketten müssen die Lauffläche des Reifens so umspannen, dass bei jeder Stellung des Rades ein Teil der Kette die ebene Fahrbahn berührt.“ Lesen Sie den vollständigen Artikel und mehr zum Thema Lkw-Bereifung im Lkw-Sonderheft, das der Oktober-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung beiliegt.