Reifenindustrie

Reifen unbedingt vor Reiseantritt prüfen

In der wärmeren Jahreshälfte lockt es Auto- als auch Motorradfahrer vermehrt in nahe und ferne Ausflugsziele. Bald sind wieder Ferien und bevor es losgeht müssen das Fahrzeug und insbesondere die Reifen einem Check unterzogen werden. Experten raten, Sommerreifen auf ausreichend Grip und vorhandene Schäden zu überprüfen.

In der wärmeren Jahreshälfte lockt es Auto- als auch Motorradfahrer vermehrt in nahe und ferne Ausflugsziele. Bald sind wieder Ferien und bevor es losgeht müssen das Fahrzeug und insbesondere die Reifen einem Check unterzogen werden. Experten raten, Sommerreifen auf ausreichend Grip und vorhandene Schäden zu überprüfen.

Die diesjährige Mängelbilanz der KÜS und auch der Delticom Report 2012, lassen auf zu viel Lässigkeit und einen stiefmütterlichen Umgang mit Reifen schließen: Mehr als 34.000-mal wiesen Pkws eine unzureichende Profiltiefe im Prüfbericht auf. Bei den Motorrädern war das Reifenprofil 3.500-mal zu gering. Poröse Reifen wurden bei über 12.000 Pkws und bei mehr als 1.600 Motorrädern festgestellt; auch die Zahlen der beschädigten Reifen sind erschreckend. Im Delticom Report gab ebenfalls weit über die Mehrheit der befragten Autofahrer an (85 Prozent), einen Reifenwechsel erst dann ins Auge zu fassen, wenn die Pneus erhebliche Schäden - wie Beulen oder Risseaufweisen. 26 Prozent zieht ein Wechsel erst dann in Betracht, wenn die Reifen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern unterschreiten.

Reifenindustrie

Auto vor Reiseantritt richtig beladen

Die Sommerferien haben begonnen und viele Familien starten in diesen Tagen mit dem voll beladenen Auto in den Urlaub. Doch während bei einer Flugreise in der Regel nur 20 kg Gepäck pro Person mitgenommen werden dürfen, achten viele Autofahrer nicht auf die maximal erlaubte Zuladung ihres Fahrzeugs. Dabei kann nicht nur der Gesetzgeber Strafen für ein überladenes Fahrzeug aussprechen – vielmehr sollte bedacht werden, dass ein beladenes Auto deutlich veränderte Fahreigenschaften an den Tag legt, als im normalen Betrieb.

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Reifenhandel

BRV: Unbedingt neue Informationspflichten beachten

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert seine Mitglieder aktuell über das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG). Dieses trat größtenteils zum 01. April 2016 in Kraft. Das VSBG beinhaltet zwei Informationspflichten für Unternehmer, die es für Branchenakteure unbedingt zu beachten gilt.

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