Reifenhandel

SEPA-Umstellungsfrist läuft ab

Überweisungen und Lastschriften sollten eigentlich seit dem 1. Februar 2014 nur noch im einheitlichen SEPA-Format abgewickelt werden. Nachdem aber ein erheblicher Anteil von Firmen im Januar noch nicht so weit war, wurde die Umstellungsfrist noch einmal verlängert. Der BRV weist darauf hin: Die Übergangsfrist, in der nationale Zahlungsverkehrsinstrumente weiter genutzt werden können, endet nun definitiv heute, 31. Juli 2014. Dann können auch Betriebe Überweisungen und Lastschriften nur noch im SEPA-Verfahren abwickeln. Der BRV hatte im Hinblick auf die SEPA-Umstellung bereits im Vorfeld die AGB-Empfehlungen überprüft und entsprechend angepasst. Diejenigen Betriebe, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht angepasst haben, sollten dies nun dringend nachholen, rät der Verband. Die AGB-Empfehlungen des BRV finden Mitglieder im internen Downloadbereich der BRV-Homepage (www.brv-bonn.de) unter: Mitglieder-Login / Downloads / AGB-Empfehlungen / AGB-Empfehlungen BRV - Stand: Januar 2014 .

Porträt

Chancen durch SEPA

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung Nr. 260/2012) inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format annehmen und ausführen. In Deutschland müssen rund 25 Millionen arbeitstägliche Überweisungen im Wert von 227 Milliarden Euro und gut 35 Millionen Lastschriften im Wert von rund 52 Milliarden Euro umgestellt werden. Für viele Branchenteilnehmer bedeutet die Umstellung aktuell einen erheblichen administrativen Aufwand. SEPA birgt für B2B-Unternehmen aber auch Vorteile: Mit der SEPA-Firmenlastschrift sind erstmals europaweit nicht rückbuchbare Zahlungen möglich.

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