Überweisungen und Lastschriften sollten eigentlich seit dem 1. Februar 2014 nur noch im einheitlichen SEPA-Format abgewickelt werden. Nachdem aber ein erheblicher Anteil von Firmen im Januar noch nicht so weit war, wurde die Umstellungsfrist noch einmal verlängert. Der BRV weist darauf hin: Die Übergangsfrist, in der nationale Zahlungsverkehrsinstrumente weiter genutzt werden können, endet nun definitiv heute, 31. Juli 2014. Dann können auch Betriebe Überweisungen und Lastschriften nur noch im SEPA-Verfahren abwickeln. Der BRV hatte im Hinblick auf die SEPA-Umstellung bereits im Vorfeld die AGB-Empfehlungen überprüft und entsprechend angepasst. Diejenigen Betriebe, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht angepasst haben, sollten dies nun dringend nachholen, rät der Verband. Die AGB-Empfehlungen des BRV finden Mitglieder im internen Downloadbereich der BRV-Homepage (www.brv-bonn.de) unter: Mitglieder-Login / Downloads / AGB-Empfehlungen / AGB-Empfehlungen BRV - Stand: Januar 2014 .
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